In Norwegen werden seit März 2016 an der norwegisch-schwedischen Grenze wieder Grenzkontrollen durchgeführt. Es sollte deshalb unbedingt ein gültiges Ausweisdokument mitgeführt werden.

Die Einreise nach Russland erfordert ein gültiges Visum. Es gibt an der norwegisch-russischen Grenze eine grüne Grenze, ohne sichtbare Absperrung, jedoch mit intensiver Überwachung. Auch der kleinste Schritt über diese Grenze wird von den norwegischen wie auch russischen Behörden strafrechtlich verfolgt. Wanderungen entlang der norwegisch-russischen Grenze sind möglich, solange die Hinweisschilder strikt befolgt werden.

Im Straßenverkehr besteht für Autofahrer die Pflicht, ganzjährig auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Auf den oft kurvenreichen, engen und steilen Straßen in den Bergen und an der Fjordküste ist eine besondere Vorsicht geboten. Einige Strecken sind im Winter für den Straßenverkehr gesperrt. In Bezug zu Alkohol am Steuer liegt die Grenze bei 0,2 Promille. Übertretungen der Verkehrsvorschriften werden sehr streng, teilweise auch mit Freiheitsentzug, bestraft.

Auf den Autobahnen, Überlandstraßen und im Stadtgebiet von Oslo muss in Norwegen eine Maut gezahlt werden. Die Mautkontrollen werden von automatischen Stationen durchgeführt, die ohne anzuhalten, einfach durchfahren werden können. Die Rechnung wird per Post zugestellt. Informationen dazu liefert unter anderem die Webseite der „Königlich Norwegischen Botschaft“ in Berlin.

In Norwegen herrscht eine strenge restriktive Alkoholpolitik. Alkoholische Getränke ab 4,75 % vol werden nur in Geschäften vom Vinmonopolet (Weinmonopol), das ein staatliches Unternehmen ist, verkauft. Die Einfuhr von Alkohol und Tabak unterliegt strengen Begrenzungen. Der norwegische Zoll erlaubt Angeltouristen die Ausfuhr von Fisch bis zu maximal 15 kg pro Person. Überschreitungen der Zollvorschriften werden bei der Ein- oder Ausreise per Pkws stets dem Fahrer angelastet und mit nicht unerheblichen Strafen verfolgt, selbst, wenn die Waren den Mitfahrern gehören.

Mit dem Jedermannsrecht sind auch einige Pflichten und Bestimmungen verbunden. Es wird zwischen dem „offenen Land“ und dem „eingezäunten Land“ unterschieden. Auf dem eingezäunten Land gilt das Jedermannsrecht nicht, wobei das Land nicht unbedingt von einem Zaun umgeben sein muss, sondern auch Privatbesitz beschreibt. Das Jedermannsrecht gilt nur für nicht-motorisierte Reisende und Ausflügler. Mit dem Auto oder Wohnmobil darf in der wilden, freien Natur nicht kampiert werden. Das Fahrzeug kann jedoch auf Campingplätzen oder auf ausreichend zur Verfügung stehenden Stellplätzen abgestellt werden. Das Zelten zu Fuß und per Fahrrad ist überall in der freien Natur erlaubt. Wer länger als zwei Nächte an einer Stelle zelten möchte, braucht eine Genehmigung. Dies gilt jedoch nicht für die Berge oder andere weit abgelegene Orte.

In Meeresgebieten und Fjorden darf auch ohne Angelschein geangelt werden. Das Angeln in Süßwasser (Seen, Flüssen, Bächen) bedarf jedoch einer Genehmigung. Ein offenes Feuer oder Lagerfeuer in der freien Natur ist in den Wäldern und in der Nähe von Waldgebieten vom 15. April bis zum 15. September verboten. Für das Feuer dürfen keine Äste und Zweige von lebenden Bäumen verwendet werden.

In der Naturlandschaft dürfen kein Müll und kein Abfall hinterlassen und auch nicht vergraben werden, sondern muss in den dafür vorgesehenen Mülleimern und Müllcontainern entsorgt werden. Auch das Abstellen von Müllsäcken neben Mülleimern ist verboten. Ebenso ist die Entleerung von Campingtoiletten und Chemietoiletten in der Natur verboten, wird jedoch an dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen angeboten.