Länder- & Reiseinformationen Schweden

Schweden steckt voller Charme und bietet einzigartige Naturerlebnisse, Abenteuer, Romantik, Kultur sowie eine besondere Idylle. Auf einer Hochzeitsreise und Urlaubsreise gilt es jedoch, auch einige wichtige Aspekte zu kennen und zu beachten sowie etwaige Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Es ist zu empfehlen, vor der Reise die aktuellen Informationen vom Auswärtigen Amt nachzulesen.

Schweden ist Mitglied der Europäischen Union, jedoch nicht der Europäischen Währungsunion (Eurozone). Die Landeswährung ist die Schwedische Krone (SEK). Die Öre ist der hundertste Teil der Schwedischen Krone (1 SEK = 100 Öre). Münzen gibt es als 1 Krone sowie als 2, 5 und 10 Kronen. Banknoten sind mit den Werten von 20, 50, 100, 200, 500 und 1000 Kronen im Umlauf.

Ein Euro entspricht je nach aktuellem Kurs in etwa 10,2 Schwedischen Kronen. Seit 2015 gibt es neue Münzen und Banknoten. Die alten Münzen und Banknoten sind seit dem 30. Juni 2017 ungültig. Eine Schwedische Krone sind circa 0,097 Euro. Es wird empfohlen, stets eine EC-Karte oder Kreditkarte dabei zu haben. In Schweden können sehr häufig auch Kleinstbeträge mit Karte bezahlt werden. Im öffentlichen Nahverkehr und an vielen Parkuhren wird sehr häufig keine Barzahlung akzeptiert.

Deutsche Staatsangehörige können hinsichtlich der Ausweisdokumente mit einem Reisepass, Vorläufigen Reisepass, Personalausweis oder Vorläufigen Reisepass einreisen.

Hinsichtlich Sprachen ist Schwedisch die Landessprache und gesetzliche Amtssprache mit oberster Priorität. Anerkannte Minderheitssprachen sind zudem Finnisch, Jiddisch, Romani, Samisch und die schwedische Gebärdensprache. Eine gute Verständigung ist auf einer Hochzeitsreise dennoch möglich, denn nahezu 80 % der Schweden spricht ein vorbildliches Englisch als erste Fremdsprache. Auch die deutsche Sprache ist der schwedischen Bevölkerung sehr häufig vertraut, da sie ebenso wie Französisch in den Schulen als zweite Fremdsprache angeboten wird und bis 1945 als erste Fremdsprache in Skandinavien gelehrt wurde.

Informationen über Feiertage in Schweden

In Schweden gibt es offizielle christliche, staatliche und kulturelle Feiertage. Dazu gehört vor allem Neujahr (01. Januar), Heilige Dreikönige (06. Januar), Karfreitag, Ostermontag, der Tag der Arbeit (01. Mai), Christi Himmelfahrt, der Schwedische Nationalfeiertag (06. Juni), Midsommar (der Samstag zwischen dem 20. und 26. Juni), Allerheiligen (zwischen dem 31. Oktober und 6. November) sowie der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember).

Besondere Bestimmungen

In Schweden wurden vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Auf den Fähren von Deutschland nach Schweden finden Identitätskontrollen statt, weswegen stets ein gültiges Reisedokument mitzuführen ist.

Von der Mitnahme von unbekannten Personen und fremden Waren wird eindringlich abgeraten. Insbesondere an der dänisch-schwedischen Grenze. Verfügen die mitgenommenen Personen über keine gültigen Reisedokumente oder keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel, müssen deutsche Reisende mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen.

In puncto Verkehr müssen Autofahrer auch tagsüber das ganze Jahr hindurch mit Abblendlicht beziehungsweise Tagfahrlicht fahren. Der deutsche Führerschein ist auch in Schweden gültig. Seit Anfang 2018 ist die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen Kommunikationsgeräten am Steuer verboten. Im Straßenverkehr gilt eine akzeptable Alkoholgrenze in Höhe von 0,2 Promille. Wer mit dem Auto durch Schweden reisen möchte, sollte berücksichtigen, dass es in Stockholm und Göteborg eine Innenstadtmaut gibt. Die Mautpassagen werden automatisch abgelesen und registriert. Nähere Informationen zur Citymaut bietet die schwedische Transportbehörde.

Im Gegensatz zu Deutschland sind in Schweden Tränensprays nach dem schwedischen Waffengesetz strikt verboten. Dies schließt das Mitführen, die Einfuhr und den Handel von Tränensprays mit ein.

In der Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden herrscht ein allgemeines Rauchverbot. Ebenso ist der Konsum von Alkohol jedweder Form an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Es wird empfohlen, auf den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit generell zu verzichten, um Schwierigkeiten zu vermeiden.

Der Besitz und Konsum von Drogen aller Art ist selbst in geringsten Mengen zum eigenen Verbrauch in Schweden absolut verboten und wird mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder in schweren Fällen auch deutlich länger bestraft.

Sicherheitshinweise Schweden

Aufgrund des internationalen Terrorismus gilt seit März 2016 in Schweden die Warnstufe „3“ (erhöhte Gefahr) für Bedrohungslagen.

Hinsichtlich der Kriminalität warnt das Auswärtige Amt vor Taschendiebstählen und Autoeinbrüchen, die insbesondere in den Innenstädten, Touristenzentren und Transferplätzen (Fähren, Flughäfen) häufig vorkommen. Im Süden und mittleren Landesteil Schwedens wurden mehrere Überfälle auf Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen gemeldet. Die schwedische Polizei empfiehlt deshalb, vorzugsweise bewachte Campingplätze zu nutzen.

Für eine schnelle Kontaktaufnahme in Notfällen in Schweden empfiehlt das Auswärtige Amt deutschen Staatsangehörigen, sich vorsorglich in die „Krisenvorsorgeliste“ einzutragen.

Zur Gesundheitsvorsorge wird empfohlen, die Standardimpfungen zu überprüfen und unter Umständen zu vervollständigen. Dazu gehören Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Des Weiteren werden Impfungen gegen FSME und Hepatitis B empfohlen. Impfvorschriften gibt es für Schweden allerdings keine.

Gegen Zecken und durch Zecken übertragbaren Krankheiten wird ein ausreichender Schutz empfohlen. Im Großraum von Stockholm an der Ostküste Schwedens kommt insbesondere die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME/TBE) als durch das FSME-Virus von Zecken übertragene Krankheit vor. Aus diesem Grund wird eine Impfung dagegen angeraten. Zum Schutz vor Borreliose (Lyme-disease) als häufigste von Zecken übertragene Erkrankung wird das Tragen von einer umfassend schützenden Kleidung und beim Befall die sofortige Entfernung der Zecke empfohlen, da eine Impfung nicht möglich ist. Vereinzelt sind in Schweden auch Fälle vom Befall des Fuchsbandwurms aufgetreten.

Bei Ausflügen in die Natur, zu den zahlreichen Seen und zu den Küstengebieten sollten ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dazu gehören z. B. Mobiltelefone, Leinen, Schwimmwesten und Weiteres. In den dunkleren Jahreszeiten ist es üblich, gelbe Warnwesten zu tragen, was insbesondere beim Spazierengehen und Radfahren außerhalb der Städte wichtig ist. Sämtlichen Warnungen, wie etwa bezüglich Strömungen und dünnem Eis, sollte unbedingt Folge geleistet werden.

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Mein Name ist Grit Erlebach ich habe meine Homebase in Berlin, bin in ganz Deutschland, Griechenland, Italien, Spanien und in Schweden für Euch als Hochzeitsfotografin verfügbar.
Ich freue mich Euch auf meiner Website begrüßen zu dürfen.